Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit im Vergleich 2025
Eine Zahnzusatzversicherung, welche sofort leistet, bedeutet Leistung ohne Beachtung von Zeitverzögerungen. Deshalb stellen sich die Versicherungsnehmer häufig die Frage, ob sie solch eine abschließen sollten oder ob es ratsam ist, lieber eine Wartezeit in Anspruch zu nehmen. Normalerweise belaufen sich die Wartezeiten bei Zahnersatzleistungen auf 8 Monate und bei Zahnbehandlungen auf 3 Monaten. Zusätzlich gibt es entsprechende Ausnahmen.
Die Rechtsschutzversicherung im Überblick – Stand: März 2025
keine Wartezeiten Keine Wartezeiten beim Tarif "Dent." Bei "Dent Komfort" und "Dent Premium" müssen Sie mit einer Wartezeit von 6 Monaten rechnen, außer es handelt sich um unfallbedingte Eingriffe.
keine Wartezeiten Keine Wartezeiten beim Tarif "Prophy". Ansonsten muss man immer mit geringen Wartezeiten rechnen.
online abschließbar
verschiedene Tarife zur Auswahl
evtl. mit Prämie
individueller Kosten- und Heilplan
höherer Beitrag mit höhrem Alter
Zahnbehandlung
mind. 78 % Zurückerstattung
Zahnersatz
mind. 35 % Zurückerstattung
Kieferorthopädie
keine Zurückerstattung
Leistungen
Kundenservice
Website
Bewertung
90/100
SEHR GUT
Was sind Wartezeiten und warum gibt es diese?
Häufig wird die Thematik „Zahnzusatzversicherung“ dann ein Thema, wenn bei den Zähnen Probleme auftreten und der Zahnarztbesuch ansteht. Wenn man mit recht hohen Zahnarztkosten rechnet, ist es nachvollziehbar, noch schnell eine entsprechende Versicherung in sein Versicherungsportfolio mit aufzunehmen, um die bei der Zahnbehandlung eventuell entstehenden Kosten abzusichern. Deshalb ist die Versicherung häufig so gestaltet, dass diese nicht sofort zahlt, wenn eine solche Versicherung abgeschlossen wurde. Jetzt kommt dann die Wartezeit mit ins Spiel. Solche Wartezeiten erstrecken sich, je nach Art der Versicherung, über eine Zeitspanne von 3 bis 8 Monaten.
Dabei dienen diese vertragliche Wartezeiten für die Versicherung als eine Art Schutzmaßnahme, dass der Kunde bereits beim Abschluss sich im Klaren ist, dass die Versicherung erst zeitverzögert greift und nicht dann, wenn Probleme bei den Zähnen auftreten.
Wenn es keine Wartezeiten gäbe, würden die meisten Versicherten erst kurz vor der Behandlung eines solche Versicherung abschließen und die zu zahlenden Rechnungen würden extrem noch oben gehen, so dass die monatlichen Beiträge für der Versicherung wiederum stark erhöht werden müssten.
Wie kann man diese Zeitverzögerungen umgehen?
Bei Zahnzusatzversicherungen mit Wartezeit gibt es Tarifbedingungen, bei denen es zu keine Wartezeiten oder eingeschränkten Zeitspannen kommt, wenn mit dem Versicherungsantrag oder innerhalb von einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss der Versicherung ein zahnärztliches Zeugnis oder ein entsprechender Befund vorliegt. Die Kosten für einen solchen Befund liegen in der Regel bis ungefähr 8 bis 15 Euro sind müssen vom Antragsteller (also derjenige, der die Versicherung abschließt) übernommen werden. Eine solcher Wartezeiterlass ist jedoch nur dann möglich, wenn in dem Befund oder dem Zeugnis ausdrücklich hervor geht, dass kein aktueller Behandlungsbedarf besteht und der allgemeine gute Zustand der Zähne dokumentiert wird.
Versicherung ohne Wartezeit
Mit einem entsprechend höheren Beitrag gibt es auch hier Versicherungen mit sofortiger Wirkung. Da niemand mit absoluter Sicherheit voraussagen kann, ob innerhalb der darauffolgenden 8 Monate eine teure Zahnersatzbehandlung oder eine normale kostenintensive Zahnbehandlung erforderlich wird, gibt es die Möglichkeit, auch Versicherungen abzuschließen, bei der die Wartezeit wegfällt. Diese Versicherungen bieten dann ihre Leistung für die Zahnersatzmaßnahmen oder die Zahnbehandlung sofort an.
Gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Angeboten?
Seit Januar 2012 gibt es erhöhte Gebührensätze für eine privatzahnärztliche Behandlung. Dadurch wurden die Zahnbehandlungskosten für Privat- und Kassenpatienten erheblich erhöht.Deshalb ist es wichtig, gerade bei dieser Versicherung ohne Wartezeiten mit Hilfe eine Vergleichsrechners im Internet die Vielzahl von Tarifen miteinander richtig zu vergleichen, damit man hier nicht einen Abschluss mit überhöhten Tarifen vornimmt.
Bereits vor Vertragsabschluss durchgeführte Behandlungen
Bei einer solchen Versicherung wird zwar auf Sperrfristen verzichtet. Jedoch Behandlungen, die schon vor dem Abschluss bereits angelaufen sind, werden nicht bezahlt. Der Grund hierfür liegt darin, dass in solchen Fällen der Versicherungsfall vor dem Vertragsabschluss für diese Versicherung entstanden ist. Eine solche Regelung ist normalerweise auch in jeder anderen Zahnzusatzversicherung zu finden.
Gibt es eine Summenbegrenzung?
Damit die Kosten begrenzt bleiben, gibt es das eine oder andere Angebot ohne Wartezeit, bei dem für die ersten Jahre (eine Art Summenbegrenzung) eine maximale Vertragsleistung festgelegt wird. Diesen Punkt sollte man vor Vertragsabschluss genauestens beachten und sicherstellen, dass die gewünschte Versicherung einen Richtwert von ungefähr 750 Euro pro Jahr leisten kann, so dass auch größere Zahnersatzmaßnahmen dadurch übernommen werden können.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung ohne Zeitverzögerung?
Auch spricht für die Beliebtheit einer solchen Versicherung mit Wegfall der Wartezeit, dass hier Angebote auf dem Markt sind, die man ohne die Prüfung der Gesundheit abschließen kann und ebenso die Sicherheit vorhanden ist , dass auch bezahlt wird.
Dabei haben bei anderen Zahnzusatzversicherungen viele das unschöne Gefühl, ob die Kosten auch tatsächlich übernommen werden und eine Zahlung dadurch hinausgezögert wird, dass mehrmals geprüft und dann doch abgelehnt wird. Dieses ungute Gefühl wird dann noch verstärkt, wenn es sich um größere Summen handelt, die man nicht einfach aufbringen kann.
Wenn Wartezeiten vorhanden sind und wenn noch zusätzlich Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen, ist ein solcher Vertrag immer angreifbar. Hier ergeben sich dann im Versicherungsfall die Fragen, ob die Zahnerkrankung nicht bereits in der Wartezeit begonnen hat oder ob die Gesundheitsfragen detailliert genug beantwortet worden sind.
Auch wenn eine Versicherung nicht unbegrenzt zahlen kann und somit hier die bereits erwähnten Summenbegrenzungen eingebaut sind, hat man hier jedoch die Gewissheit, dass hier nicht über die oben erwähnten Unklarheiten und Verzögerungen gestritten werden muss, weil vertraglich hier die entsprechende Sicherheit vorhanden ist. Auch bei dieser Versicherungsart scheiden natürlich die ebenfalls bereits aufgeführten vor Vertragsabschluss begonnen Behandlungen als Leistungsfall aus.
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